infos für freiberufler_innen/künstler_innen/…

Folgende staatliche Support-Optionen gibt es. Lässt sich viel Kritik
daran äußern, da es nicht den tatsächlich ausgefallenen Lohn
auffängt, sondern nur auf kontinuierliche betriebliche Ausgaben sich
fokussiert. Trotzdem bringt es vielleicht einige von euch weiter. In
anderen Bundesländern gibt es auch andere Regelungen, so ist z.B. in
Berlin, NRW, Saarland und Niedersachsen auch möglich,
Lebenserhaltungskosten erstattet zu bekommen.

  1. Sachsen-Anhalts Corona Soforthilfe der Investitionsbank
  2. Soforthilfen für Künstler_innen und Schriftsteller_innen
  3. Verdi Infos für Freiberufler_innen
  4. Vereinfachter Zugang zu ALG II
  5. Kinderzuschlag
  6. weiter Unterstützungsmöglichkeiten für Künstler_innen
  1. SACHSEN-ANHALT ZUKUNFT DIE CORONA-SOFORTHILFE //
    HTTPS://WWW.IB-SACHSEN-ANHALT.DE

Die Corona-Soforthilfe der Investitionsbank basiert auf den Soforthilfe
Paketen der Bundesregierung und wirbt mit einem geringen bürokratischen
Aufwand sowie schneller Bewilligung. Zweck ist ein Teilausgleich der
durch die Corona Krise entstandenen Schäden für gewerbliche Klein
sowie Mittelunternehmen und Soloselbstständige sowie freiberuflich
Erwerbstätige in Sachsen-Anhalt:

– Anträge können eingereicht werden zwischen 30 März und 31. Mai

– Soforthilfe erfolgt zur Existenzsicherung und erfasst den
fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand, z.B. auf
unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit bezogene Miete, Pacht,
Leasingaufwendungen, Energie- und Instandhaltungskosten sowie
Telefonkosten und Miete eines häuslichen Arbeitszimmers

– Soforthilfe wird nur bei Weiterführung des Unternehmens oder der
soloselbstständigen Arbeit gewährt

– Antragsberechtigkeit: Kleinunternehmen, Unternehmen Handels/Handwerks,
Dienstleistungsunternehmen, Soloselbstständige, freier Berufe,
Landwirte, Künstler, Gartenbau mit bis zu 50 Beschäftigen, Sitz oder
Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt + beim deutschen Finanzamt
gemeldet sein / Bei Selbstständigen: Wohnsitz in Sachsen-Anhalt

– Nicht hilfsberechtigt sind: private Vermietung, gewerbliche
Vermietung, im Nebenerwerb tätige Unternehmer, Soloselbstständige und
freiberufliche Erwerbstätige

– Es wird kein Gehaltsausfall gezahlt, sondern nur mit dem Gewerbe
verbundene Kosten „unternehmensbezogene Leistung“, muss nicht
zurückgezahlt werden

– Verwendungsnachweis: zweckentsprechende Verwendung nach 6 Monaten,
ohne Belege

Weitere Informationen findet ihr hier:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html

2. SOFORTHILFEN FÜR KÜNSTLER*INNEN UND SCHRIFSTELLER*INNEN //
HTTPS://LVWA.SACHSEN-ANHALT.DE/DAS-LVWA/KULTUR-DENKMALSCHUTZ/KULTUR/

Es gibt ein spezielles Förderprogramm für Künstler_innen und
Schrifststeller_innen der Landesregierung Sachsen-Anhalt. Dort können
400 Euro pro Person und Monat beantragt werden. Folgende wichtigen
Informationen:

– Voraussetzung: Künstler_innen in den Bereichen Musik und Kunst, die
ihre Tätigkeit lehren oder ausüben sowie Schriftsteller_innen

– Erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend

– Wohnsitz in Sachsen-Anhalt

– Zuschuss von 400 Euro pro Person und Monat, muss nicht zurückgezahlt
werden

– Antrag muss bis zum 31.05.2020 eingereicht werden

– Zusätzlich ist es möglich „unabwendbare Kosten und
Regressansprüche“ aufgrund von abgesagten Projekten rückerstattet zu
bekommen (Einzelfallentscheidung)

3. VERDI: SOLIDARITÄT IN ZEITEN VON COVID-19

https://vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++4e085142-660f-11ea-9bec-001a4a160100?fbclid=IwAR3zZFWubOEEawdILoEXGdE1P741uR-CwXszv7pehQfe34oUEil6EKT0HPc

Verdi fordert alle Freiberufler_innen dazu auf, eine
Ausfalldokumentierung vorzunehmen. Das heißt, alle
abgesagte/ausgefallene Lesungen und Veranstaltungen zu dokumentieren,
den eigenen Verlust pro Monat zu schätzen sowie Dokumentation von
ausgefallenen öffentlichen Auftritten zu sammeln. Dies könnte im Fall
von Notfallförderungen eingereicht werden.

4. VEREINFACHTER ZUGANG ZU ALG 2 //
HTTPS://CON.ARBEITSAGENTUR.DE/PROD/CMSPORTAL/MARKETING/CORONA-GRUNDSICHERUNG/

Der Zugang zu ALG wurden erleichtert: So werden Wohnung und
Heizungskosten auf jeden Fall anerkannt. Ebenso darf das angesparte Geld
innerhalb der ersten 6 Monate behalten werden. ALG 2 können nun auch
Freiberufler_innen, Solo-Selbstständige sowie Kleinunternehmer_innen
beantragten, wenn Sie einen Großteil der Aufträge verloren haben.

5. KINDERZUSCHLAG: NOTFALL-KIZ //
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe

Zur Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen hat das
Bundesfamilienministerium einen Notfall-KiZ gestartet.
Berechtigungszeitraum wird deutlich verkürzt, es müssen nicht mehr das
Einkommen der letzten sechs Monate nachgewiesen werden. Es kann ab dem
1. April eingereicht werden und lohnt sich, wenn bereits im März
größere Verdienstausfälle angefallen sind. Der Kinderzuschlag für
jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahren beträgt 185 Euro. Das Einkommen
muss weniger als 900 Euro brutto für Paare oder 600 Euro brutto für
Alleinerziehende sein. Der Antrag kann auf der Internetseite der
Familienkasse beantragt werden:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag#1478810749346

6. WEITERE FONDS ZUR FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG:

GLV – Unterstützung von freiberuflich berechtigten Künstler_innen mit
250 Euro
https://www.gvl.de/gvl/aktuelles/gvl-plant-weitere-hilfsangebote [2]

Fonds Darstellende Künste: Unterstützt frei produziernde
Künstler_innen, die in den letzten zehn Jahren durch den Fond
gefördert wurden, bei Einkommensausfällen

https://www.fonds-daku.de/takecare/?fbclid=IwAR1pPRcs8k3DD0Ov9N4LEtW-Gpfe47GhDIlNoL_74IL9GLDxtuXX-gwiWMk

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